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KÖRPERLICHE UNTERSUCHUNG/
CHECK-UP
Zwischen 18 und 34 Jahren haben Sie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung einmalig Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung. Nach Anamnese, körperlicher Untersuchung und Laboruntersuchungen erhalten Sie eine Beratung bzgl. der Untersuchungsergebnisse bzw. Präventionsmaßnahmen.
Ab 35 besteht die Möglichkeit, alle 3 Jahre diese Untersuchung durchzuführen.
Das Hautkrebs-Screening kann ggf. in Verbindung mit dem „Check-up“ durchgeführt werden.
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